Unsere Klubs richten regelmäßig Zuchtschauen oder auch Rassehundespezialausstellungen aus. Was ist der Unterschied und was ist zu beachten?
Für Zuchtschauen gelten die Bestimmungen der Zuchtschauordnung des DK-Verbandes.
Die Klasseneinteilung unterscheidet zwischen Rüden und Hündinnen, es kann in der Jugendklasse (bis 18 Monate) und in der Altersklasse (ab 15 Monate) angemeldet werden.
In der Regel sind auf Zuchtschauen drei Richter tätig, die gemeinsam richten. Einer dieser Richter soll Spezialzuchtrichter gemäß der Richterordnung des VDH sein.
In der Jugendklasse bei einer Zuchtschau ist die höchste Bewertung eines Hundes ein „Sehr gut“ (SG), in der Altersklasse ein „Vorzüglich“ (V).
Platziert werden die Hunde innerhalb ihrer Formwertnoten, z.B. V1, V2, SG1, SG2, SG3,…
Die Bewertung erfolgt öffentlich, die Richter haben von Anfang an Einblick in den Katalog mit Namen des Hundes, der Abstammung, Eigentümer, Züchter, usw.
Jeder Hund bekommt einen Eintrag in die Ahnentafel mit dem Prädikat und eine Urkunde.
Bei einer Zuchtschau innerhalb des DK-Verbandes sind Bewertungen möglich, die international unüblich sind, wie z.B. „nicht genügend“.
Sehr junge Hunde, die noch nicht die Schulterhöhe wie erwachsene Hunde aufweisen, können zuchtzulassende Beurteilungen wie den Formwert „SG“ erhalten, wenn sie ein adultes Gebiss aufweisen, was meistens im Alter von sechs bis sieben Monaten der Fall ist.
Wird eine Rassehundespezialausstellung, ggf. sogar als Landessiegerausstellung ausgerichtet, gilt die Ausstellungsordnung des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH).
Klasseneinteilungen für Rüden und Hündinnen jeweils:
- Jüngstenklasse 6-9 Monate
- Jugendklasse 9-18 Monate
- Zwischenklasse 15-24 Monate
- Offene Klasse ab 15 Monate
- Gebrauchshundeklasse ab 15 Monate mit FCI-Gebrauchshundzertifikat
- Championklasse ab 15 Monate mit erforderlichem Titel
- Veteranenklasse ab 8 Jahre
In der Jüngstenklasse sind die Bewertungen vielversprechend (vv), versprechend (vsp) und wenig versprechend (wv) möglich.
Ab der Jugendklasse können folgende Bewertungen vergeben werden:
Vorzüglich (V), sehr gut (SG), gut (G), genügend (GN), disqualifiziert (disq).
Platziert werden die besten vier Hunde nach der Zahlenreihe, wie z.B. V1, V2, SG3, SG4.
Grundsätzlich ist bei Rassehundespezialausstellungen und bei allen Siegerschauen sowie CACIB-Schauen immer nur ein Spezialzuchtrichter (oder Allgemeinrichter bzw. Gruppenrichter) im Ring tätig, der alleine entscheidet.
Richter bekommen für die Bewertungen nur die Auflistung der Startnummern mit Klasseneinteilungen vorgelegt. Einblicke in den Katalog bekommt ein Richter hier immer erst nach vollständig abgeschlossener Bewertung.
Hunde, die in ihren Klassen mit „V1“ bewertet wurden, bekommen Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion VDH“ oder „Deutscher Jugendchampion VDH“ oder „Deutscher Veteranen Champion VDH“.
Der beste Rüde und die beste Hündin für das CAC (Certificat d'Aptitude au Championnat -Anwartschaft auf den nationalen Champion) werden dadurch ermittelt, dass die V1-Hunde der Altersklassen gegeneinander laufen.
Der beste Hund der Schau bekommt das „BOB“ (Best Of Breed), das beste Gegengeschlecht das „BOS“ (Best of Opposite Sex).
Bei Landessiegerschauen bekommen der beste Rüde aus der Jugendklasse und die beste Hündin aus der Jugendklasse, sofern diese mit einem „V1“ bewertet wurden, jeweils den Titel „Landesjugendsieger“ zugesprochen. Ein „SG1“ kann diesen Titel nicht bekommen.
„Landessieger“ werden der Rüde und die Hündin, denen das „CAC“ zuerkannt wurde.
Die Bewertungen auf Rassehundespezialausstellungen werden dem Aussteller schriftlich am Ende der Veranstaltung übergeben. Die Platzierungen mit Formwertnoten werden auf einer Tafel im Ring mitgeteilt.
Allerdings ist es zur Gewohnheit geworden, dass der Richter oder die Richterin die Bewertung offen wiedergibt und zusätzlich den Bericht diktiert.
Ergebnisse auf Rassehundespezialausstellungen, die von DK-Klubs ausgerichtet wurden, finden Anerkennung für die Zuchtzulassung vom DK-Verband, wenn auf dem Bewertungsblatt die Augenfarbe und die Widerristhöhe eingetragen sind.
Für die Zulassung zur Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung ist zusätzlich die Mindestanforderung ein „SG“ ab einem Alter von 15 Monaten.
Grundsätzlich besteht keine Beschränkung zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen. Jeder kann seinen Hund, sooft er möchte, zu diesen Veranstaltungen anmelden.
Dietrich Hollmann
12.02.2024